HTM24 - Batteriegesetz

Batteriegesetz

I.Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien, Akkus oder mit der Lieferung von Geraeten, die Batterien oder Akkus enthalten wird gemaess des Batteriegesetztes auf folgendes hingewiesen:

(1)Batterien duerfen nicht in den Hausmuell gegeben werden (durchgestrichene Muelltonne).

(2) Sie sind zur Rueckgabe gebrauchter Batterien bzw. Akkus als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie koennen Batterien bzw. Akkus nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in Ihrer unmittelbaren Naehe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurueckgeben. Sie koennen Batterien bzw. Akkus auch per Post an uns zuruecksenden.

(3)Batterien oder Akkus die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Muelltonne gekennzeichnet. In der Naehe zum Muelltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes "Cd" steht fuer Cadmium, "Pb" fuer Blei und "Hg" fuer Quecksilber.

 

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